Beitrag vierteljährlich fällig zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres (A-I) | mit Vereinsarbeit | keine Vereinsarbeit | |
A. Aktive Ruderer ab dem 25. bis zum 65. Lebensjahr | 56€ | 69€ | |
B. Aktive Ruderer ab dem 65. Lebensjahr | 56€ Ohne Vereinsarbeit |
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C. Aktive Ruderer: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 30€ | 40€ | |
D. Aktive Ruderer: Junge Erwachsene ab dem 18. bis zum25. Lebensjahr | 39€ | 50€ | |
E. Aktive Ruderer: Auswärtige Mitglieder (wohnhaft nicht in den Landkreisen DEG, SR, PA, REG, FRG, DGF) | 39€ | 50€ | |
F. Ergometer und Fitness (keine Teilnahme am Rudersport) | 49€ Ohne Vereinsarbeit |
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G. Familienbeitrag Aktive Ruderer Verheiratete oder zusammenlebende Paare inklusive ihrer Kinder, bis zum 25. Lebensjahr | 89€ | 115€ | |
H. Fördernde Mitglieder Ohne Stimmrecht |
19€ Ohne Vereinsarbeit |
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I. Inaktive Mitglieder Vormals aktive Mitglieder mit Stimmrecht |
25€ Ohne Vereinsarbeit |
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Aufnahmegebühr für Neumitgliedschaft A- F einmalig | 50€ | ||
Aufnahmegebühr für Neumitgliedschaft G einmalig |
75€ | ||
J. Jahresbeitrag Firmenmitgliedschaft bis 4 Pers.
Jede weitere Person jährlich Einmalige Aufnahmegebühr Änderungsmeldung berechtigter Personen je Pers. |
750€ 185€ 125€ 35€ |
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Die gemeldeten Personen sind den aktiven Vereinsmitgliedern mit allen Rechten und Pflichten jedoch ohne Vereinsarbeit gleichgestellt. Der Firmenmitgliedschaftsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die Kosten der Änderungsmeldungen gehen zu Lasten der gemeldeten Firma. Einen zeitanteiligen Mitgliedschaftsbeitrag unterjährig gibt es nicht. Er wird bei Aufnahme und in den Folgejahren jeweils am 15. Februar fällig. Alle übrigen ggf. anfallenden Kosten der gemeldeten Personen gehen zu deren Lasten. |
Vereinsarbeit:
Wie viele Vereine sind auch wir auf die aktive Teilnahme und Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Regelmäßig fallen viele Tätigkeiten an, die zur Aufrechterhaltung unseres Sportbetriebs, zur Bewahrung und Pflege des Vereinseigentums sowie zur Durchführung unserer Veranstaltungen notwendig sind. Wenn wir diese Tätigkeiten nicht aus eigenen Kräften selbst durchführen, müssen wir Leistungen extern vergeben und vergüten.
Ein Mitglied kann bei Aufnahme über eine Mitgliedschaft ohne oder mit Vereinsarbeit entscheiden. Bei einer bestehenden Mitgliedschaft kann eine Änderung mit Wirkung für das übernächste Quartal bis spätestens 31.01., 30.04., 31.07. oder 31.10. beantragt werden. Bei einer Mitgliedschaft mit Vereinsarbeit sind im Kalenderjahr 8 Stunden (Familie 16 Stunden) zu erbringen. Für die geleisteten Stunden ist eigenverantwortlich ein Nachweis mit unserem Formular zu erbringen. Bei nicht fristgerechter Vorlage (es gilt hierfür der 31.01. des Folgejahres) wird der Differenzbetrag zum Beitrag ohne Vereinsarbeit im darauffolgenden Kalenderjahr eingezogen.
Gewählte Vorstands- und Präsidiumsmitglieder, sowie Trainer, Kursleiter und aktive Mitglieder, die sich über das Jahr für eine feste, wiederkehrende Tätigkeit im Verein bereit erklären sind von der Nachweiserbringung befreit.